Deutsche Tennisschule

anerkannt von DTB/VDT

Fachliche Voraussetzungen der Deutschen Tennisschule anerkannt von DTB/VDT

In der Tennisschule müssen mindestens zwei Lehrkräfte ganzjährig tätig sein.
Der Leiter / die Leiterin der Tennisschule muss Mitglied im VDT sein.
Der Leiter / die Leiterin muss eine der folgenden Qualifikationen nachweisen:                                           Staatlich geprüfter Tennislehrer/in
VDT-Lizenzierter Tennislehrer/in
DTB B- oder A-Trainer/in
Diplom-Trainer/in 
Der Leiter / die Leiterin muss mindestens vierjährige hauptberufliche Tätigkeit als Tennislehrer/-in nachweisen.
Alle weiteren Lehrer müssen eine der gültigen Lizenzen des VDT oder DTB besitzen oder sich in der Ausbildung zu diesen befinden.
Der Unterricht ist nach den gültigen Richtlinien, Methoden und Qualitätsstandards (Lehrplänen) des DTB und VDT zu erteilen.


Organisatorische Voraussetzungen

Die Tennisschule muss als Unternehmen geführt werden.
Die Tennisschule muss mittels eines Prospekts und einer Preisliste ihre Leistungen anbieten.
Der Tennisunterricht muss auf mindestens zwei Plätzen ganzjährig und wetterunabhängig durchführbar sein. 
Der Tennisunterricht muss in angemessenem Rahmen über moderne Hilfsmittel zur Unterrichtsgestaltung verfügen.
Die ersten Jahre haben gezeigt, dass das Konzept der DTB/VDT anerkannten Tennisschule von vielen qualifizierten Tennisschulbetreibern angenommen werden konnte. Für die Kunden ist es zu einem Markenzeichen geworden.